Ausbildung zum Pflegefachmann/Pflegefachfrau (m/w/d)
GRN-Betreuungszentrum Sinsheim
Weinheim
Informationen über die Einrichtung
Die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbHmit Sitz in Schwetzingen ist ein Verbund von vier Kliniken mit angeschlossener Apotheke, drei geriatrischen Rehabilitationskliniken, drei medizinischen Versorgungszentren sowie einem Seniorenzentrum und zwei Betreuungszentren. Insgesamt verfügen die GRN und ihre Tochtergesellschaften über rund 1.600 Betten bzw. Plätze und beschäftigen über 3.500 Mitarbeitende in der Metropolregion Rhein-Neckar. Die GRN bieten medizinische und pflegerische Kompetenz aus einer Hand. Alleiniger Gesellschafter der GRN ist der Rhein-Neckar-Kreis, die wirtschaftliche Verantwortung liegt bei der GRN-Geschäftsführung.
Die GRN-Klinik Weinheim, Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Heidelberg, ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 220 Betten, die sich auf die Fachabteilungen Innere Medizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Orthopädie / Unfallchirurgie und Gynäkologie / Geburtshilfe verteilen. Die Klinik Weinheim kooperiert mit zwei Ärztehäusern, die direkt an die Klinik angebunden sind. Jährlich erblicken in der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe etwa 750 Babys das Licht der Welt.
Ausbildungsbeginn: 1.Oktober, 1. August, 1. September, 1. April (in Abhängigkeit der Berufsfachschule)
Mit der generalistischen Ausbildung ist der Zugang zu den verschiedensten Tätigkeitsfeldern in der Pflege eröffnet, ganz gleich ob man in der Akutpflege, der ambulanten Pflege oder der Langzeitpflege tätig sein möchte.
Während der Ausbildung werden Sie intensiv auf die eigenständige Planung und der Durchführung von Pflegemaßnahmen vorbereitet. Sie lernen präventive und therapeutische Maßnahmen anzuwenden, aber auch diese auf Wirksamkeit zu überprüfen und zu bewerten. Sie werden die Gesundheit von Menschen aller Altersgruppen fördern, erhalten, wiederherstellen und werden Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann um Krankheiten zu verhüten.
Mit dem Berufsabschluss Pflegefachfrau / Pflegefachmann, haben Sie die Möglichkeit in allen EU-Ländern zu arbeiten. Es stehen Ihnen alle Wege offen!
Ihre Aufgaben
Als Pflegefachfrau / Pflegefachmann übernehmen Sie eigenverantwortlich folgende Ihnen vorbehaltene Aufgaben:
Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Pflegefachpersonen arbeiten in allen pflegerischen Tätigkeitsfeldern.
Inhalte der Ausbildung:
Gesundheits- und Krankheitslehre für alle Altersgruppen
Kommunikation und Gesprächsführung
Einblicke in Anatomie, Physiologie und Arzneimittellehre
Betreuung von Menschen in unterschiedlichen Altersgruppen und Settings
spezielle Behandlungspflege von Menschen in unterschiedlichen Altersgruppen und Settings
Qualitätssicherung und Krankenhaushygiene
Zusätzlich haben Sie in Ihrer Ausbildung die Möglichkeit, die verschiedenen Arbeitsfelder kennenzulernen, von der Akutpflege (z.B. Kranken-/Kinderkrankenhaus) über den ambulanten Bereich (amb. Pflegedienst) bis hin zum dauerhaft stationären Pflegebereich (Pflegeeinrichtung).
Ihr Profil
abgeschlossene Realschulausbildung,
Fachhochschule, Abitur oder
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder
Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene
Altenpflegehilfe- oder Gesundheits- und Krankenpflegehilfeausbildung
bei Bewerbern mit Migrationshintergrund:
Sprachzertifikat B 2-Level,
Zertifikat über den Schul- bzw. Hochschulabschluss vom Regierungspräsidium
Wir bieten
intensive Betreuung durch Ausbildungskoordinatoren
regelmäßige geplante Anleitungen durch freigestellte Praxisanleiter/-innen
Zugang zum multimedialen Fortbildungskonzept Certified Nursing Education (CNE)
einen Ausbildungsplan
Vergütung nach TVAöD
Übernahme der Kosten für ein MAXX-Ticket bzw. Semesterticket
intensive Vorbereitung auf das Examen
Mitarbeiterrabatte bei zahlreichen Shops und Marken
Für nähere Auskünfte zu dieser Stelle steht Ihnen Frau tttttSandra Riechers, Pflegedienstleiterinttttt(Tel.: ), gerne zur Verfügung.n
Vor Aufnahme einer Tätigkeit muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971).n
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